Achaion
Der Sitz der Hohen Häuser und einigem mehr
- Art des Ortes
- Stadtbezirk von Achaia
ÜBERSICHT
Achaion ist der zentrale Stadtbezirk von Achaia und Sitz der zwölf Hohen Häuser. Er liegt auf dem zentralen Landkörper der Insel Achais, an dem die vier Halbinseln Forlyn, Durn, Evorc und Sorana hängen. Der Bezirk umfasst rund 45 Quadratmeilen (135 km²) und zählt etwa 80.000 Einwohner. Im Sprachgebrauch bezeichnet Achaion jedoch die ummauerte Stadt samt ihren Vorstädten, die 12,5 Quadratmeilen (37 km²) einnimmt und rund 72.800 Menschen beherbergt, alles Übrige gilt als Umland.
LAGE UND KLIMA
Der gesamte Binnenverkehr der Insel führt über die vier Landengen, auf denen Nordwall, Westwall, Ostwall und Südwall stehen; wer von einem äußeren Bezirk in einen anderen will, passiert dabei in der Regel Achaion. An mehreren Stellen reicht der Bezirk ans Wasser, im Westen und Südwesten an Eisen- und Kupferbucht, im Osten und Südosten an Grüne und Rote Bucht.
Die Stadt selbst liegt im nördlichen Teil des Landkörpers unmittelbar hinter dem Nordwall. Vom Forlyner Tor bis zum Wall ist es gut eine Meile (2 km), bis zum Südwall dagegen rund fünf Meilen (9 km). Der Achaius berührt die Stadt im Osten; der Lange See liegt etwa vier Meilen südlich an der Soraner Achse.
Das Klima ist subtropisch. Der Gelbring bringt alle vierzehn Tage drei Tage Sturm und Regen, fällt hier aber milder aus als auf dem Festland und an den offenen Küsten der Insel; die geschützte Binnenlage gilt als einer der Vorzüge Achaions. In diesen Tagen ruhen Fischerei, Bahnverkehr und Warenumschlag, während der Vorrat der Kühlhäuser die Stadt versorgt. Die Rote geht über Achais zwar auf, ist aber nur als dunkelrotes Glimmen am Himmel zu sehen.
STADTGLIEDERUNG
Die Stadt gliedert sich in einen Kern und drei konzentrische Ringe, die durch drei Mauern mit je vier Toren getrennt sind. Der Zutritt ist an jeder Mauer gesondert geregelt. Zwischen Kern und Erstem Ring steht keine Mauer; der Kern ist lediglich durch Umfriedung und Vorhof abgesetzt. Vom äußeren Tor bis zum Goldenen Saal sind es zwei Meilen (3,5 km).
Kern
Ein monumentaler Prachtbau mit dem Goldenen Saal, dem Tagungsort des Hohen Rates. In den Katakomben darunter liegt die Ehrwürdige Halle, die einmal im Umlauf betreten wird und sonst verschlossen bleibt. Bewacht wird der Kern von der Hallenwache, die formal zur Schutzwehr gehört, tatsächlich aber dem Hohen Rat untersteht.
Erster Ring
Auf zwei Quadratmeilen (6 km²) stehen die zwölf Herrenhäuser der Hohen Häuser mit ihren Parkanlagen, Wagenhallen und Maschinenhöfen von je etwa fünfundzwanzig Hektar, dazu der Hohe Gerichtshof, in dessen Katakomben das Archiv der Edikte und des Gewohnheitsrechts verwahrt wird, die Achailica (Festhalle), das Konvikt (Schule), das Krankenhaus, das Ordnungsamt, die Gendarmeriehauptwache, Feuerwache und das Postamt. Die Bebauung ist niedrig und weiträumig; es leben nur etwa 4.300 Menschen hier. Die Beamtenschaft wohnt nicht im Ersten Ring, sondern je nach Rang im Zweiten oder Dritten.
Die Bevölkerung besteht zum Großteil aus unfreien Frauen. Auf ein Hohes Haus entfallen im Mittel rund 260 Hausdienerinnen, Arbeiterinnen, Huris und Zofen. Hinzu kommen die Stadtdienerinnen, die keinem Haus, sondern der Stadt gehören und bei Festen und Ratsanlässen eingesetzt werden. Die Familien der zwölf Häuser umfassen zusammen etwa hundert Personen. Jedes Haus unterhält eine eigene Hausgarde aus freien Männern.
Zweiter Ring
Das eigentliche Wohn- und Versorgungsgebiet mit Läden, Bäckereien, Tavernen, Arztpraxen, dem Athenäum (Universität), einem Bankhaus und der großen Markthalle an der Durner Achse. An jedem Tor steht ein Zollhaus. Hier leben etwa 40.000 Menschen auf 4,6 Quadratmeilen (14 km²): die Mittelschicht, die höhere Beamtenschaft und der im Ring selbst beschäftigte Teil der Unterschicht. Die Wohnqualität nimmt von innen nach außen ab, in der Nähe der inneren Mauer offene Bebauung mit Höfen und breiten Straßen, zur äußeren Mauer hin dichter, höher und dunkler.
Dritter Ring
Mit knapp sechs Quadratmeilen (18 km²) der größte und am ungleichmäßigsten bebaute Ring. Weite Flächen dienen als Kasernen, Unterkünfte und Trainingsgelände der Schutzwehr; dazwischen liegen Depots, Speicher, Kühlhäuser und Werkstätten, in denen der gesamte Warenumschlag der Stadt stattfindet, und unmittelbar daran enge Wohnquartiere der dort beschäftigten Unterschicht. Auch das Gefängnis liegt hier. Von den etwa 22.000 Einwohnern gehören rund 8.000 zur Schutzwehr. Die äußere Mauer unterscheidet sich in Material und Bauweise erkennbar von den beiden inneren und gilt als jünger.
TORE UND ACHSEN
Die zwölf Tore liegen in vier durchgehenden Achsen und sind nach dem Bezirk benannt, in den sie führen. Über das Durner Tor läuft die Marktversorgung, über das Evorcer Tor die Lieferungen der Technokraten, über das Soraner Tor der Handel mit den Roten Ketten. Das Forlyner Tor ist am häufigsten geschlossen; hinter ihm liegt kein Siedlungsgebiet, sondern das Vorfeld des Nordwalls.
BEWAFFNETE KRÄFTE
Die Gendarmerie versieht den Ordnungsdienst innerhalb der Mauern. Die Schutzwehr hält Mauern, Tore und das Vorfeld des Nordwalls; ihr Zweig, die Wallwehr, besetzt die vier Wälle auf den Landengen mit je drei- bis fünfhundert Mann. Da jeder Wall vollständig zu Achaion gehört, kontrolliert die Stadt den gesamten Binnenverkehr der Insel. Schutzwehr und Wallwehr unterstehen Haus Lancire.
Den Kern bewacht die Hallenwache, die formal zur Schutzwehr zählt, tatsächlich aber dem Hohen Rat untersteht. Jedes Hohe Haus unterhält daneben seine eigene Garde, die Herrenhaus und Landsitz schützt.
Außerhalb der Mauern enden die Zuständigkeit der Schutzwehr und der Gendarmerie. Die Stahl-Legion sichert dort die beiden Vorstädte und die vier Chausseen.
INFRASTRUKTUR
Die Versorgung beruht vollständig auf Achalith, das über unterirdische Leitungen aus Durn kommt und in einem Verteilwerk im Dritten Ring aufgeteilt wird. Es treibt Maschinen, Öfen, Lampen und Lokomotiven. Aus Durn stammt ebenso die Fernwärme, die allerdings nur die inneren Ringe erreicht. Trinkwasser hebt ein Pumpwerk aus dem Achaius; Leitungen versorgen die inneren Ringe, weiter außen stehen Brunnen und Standrohre. Eine Kläranlage vor der Stadt nimmt die Abwässer der angeschlossenen Viertel auf, während die äußeren Quartiere mit Gräben und Sickergruben auskommen. Jede dieser Versorgungen endet weiter innen als die vorige, weshalb der Anschluss in Achaion als Standesmerkmal gilt.
Die Wasserrechte am Achaius gehören den zwölf Hohen Häusern gemeinsam und sind nicht in Anteile geteilt. Der Rat setzt die Preise. Zwei Leitungen führen über den Nord- und den Südwall nach Forlyn und Sorana und versorgen dort die besseren Wohngebiete; beide Bezirke haben keine andere Möglichkeit.
Elektrizität gibt es nur als Einzelanlage. Wer einen Generator unterhält, die Hohen Häuser, das Krankenhaus, die Achailica, das Pumpwerk, erzeugt seinen Strom selbst aus Achalith; ein Netz besteht nicht. Elektrisches Licht gilt entsprechend als Zurschaustellung von Vermögen.
Da großen Landtiere wie Pferde oder Rinder nur in begrenztem Maße verfügbar sind, kennt der Verkehr kaum Zugtiere. Innerhalb der Mauern fahren Achalith-Karren und Handwagen; auf den vier Chausseen verkehrt eine Schmalspurbahn mit Achalith-Lokomotiven, deren Endpunkte im Dritten Ring liegen.
BILDUNG
Das Konvikt im Ersten Ring wird von allen Kindern der zwölf Hohen Häuser gemeinsam durchlaufen. Das Athenäum im Zweiten Ring ist eine kleine Hochschule für Medizin, Verwaltung, Rechnungswesen und Technik; es steht auch Bürgerlichen offen und gilt als Aufstiegsweg innerhalb der Mittelschicht.
ZUZUG
Der Aufenthalt in Achaion ist nicht frei. Er setzt entweder eine Bürgschaft voraus, ein Haus, ein Betrieb oder eine Behörde steht für die betreffende Person ein und haftet, oder den Nachweis eines bestimmten Vermögens.
Erlischt die Bürgschaft, erlischt das Aufenthaltsrecht nach einer Frist. Vor dem Durner und dem Soraner Tor sind daher Siedlungen entstanden, deren Bewohner täglich zur Arbeit in die Stadt gehen und außerhalb der Mauern übernachten. An der Soraner Achse steht zudem das Achaneum, ein Rundbau für über zehntausend Zuschauer und der größte Versammlungsort des Bezirks.
ERNÄHRUNG
Die Stadt lebt vom Meer. Tang bildet das Grundnahrungsmittel, dazu kommen Muscheln und Fisch aus den angrenzenden Buchten. Bänke und Tangfelder sind vermessener Privatbesitz einer unadeligen Schicht, der Buchtherren, die in einer Zunft organisiert ist; die Anlieferung läuft über die Chausseen in die Kühlhäuser des Dritten Rings. Der Bezirk erzeugt damit einen Teil seines Bedarfs selbst, ist im Übrigen aber auf Zufuhr aus Sorana und Forlyn angewiesen.
Landwirtschaft betreibt Achaion nur in geringen Maßstab und hauptsächlich als Luxusgewerbe für die Hohen Häuser (Wein, Tabak, Obst, Gewürze etc.), Viehwirtschaft spielt keine Rolle.
DAS UMLAND
Jedes der zwölf Hohen Häuser besitzt im Süden und Südwesten des Bezirks ein großes Gut. Es sind ummauerte Gartengüter mit Landsitz, in denen Obst, Wein, Gewürze, Blumen und Tabak gezogen werden, Erzeugnisse, die nicht auf den Markt gelangen, sondern dem eigenen Haus vorbehalten bleiben oder verschenkt werden. Fünf dieser Güter liegen unmittelbar am Langen See und besitzen eigenes Ufer, Anleger und das Recht, dort zu fischen; die übrigen sieben liegen verstreut und versorgen sich aus Brunnen oder Zuleitungen. Aus dieser Verteilung ergibt sich unter den Häusern eine gewisse Rangordnung, die mit den Stimmanteilen im Hohen Rat nichts zu tun hat und dennoch allgemein bekannt ist.
Der Lange See gilt als reines Gewässer. In ihm leben Fische und Muscheln, die sonst nur aus dem Meer zu beschaffen wären, und die Häuser wachen gemeinsam über seine Sauberkeit, einer der wenigen Gegenstände, in denen unter den zwölf nie Streit entstand.
An den vier Buchten liegen die Fischerdörfer Eisenhafen, Kupferhafen, Grünhafen und Rothafen mit je vier- bis achthundert Einwohnern, jeweils mit Anleger, Salzhaus, Trockenschuppen und Bahnanschluss. Sie zählen nicht zur Stadt, und ihre Bewohner benötigen keine Bürgschaft. Einen eigenen Hafen besitzt Achaion nicht; jeder Weg auf das Wasser führt über die Dörfer.
Die vier Chausseen verbinden die Tore mit den Wällen. An jedem Wall liegt eine Torstation, dazwischen stehen in Abständen von etwa einer Meile Wachhäuser der Stahl-Legion; an der Soraner Achse, der längsten, befindet sich eine Wechselstation mit Werkstatt, Schankhaus und Übernachtung. Zwischen Stadt und Nordwall erstreckt sich das Vorfeld, eine bewusst freigehaltene Fläche ohne Siedlung und Anbau.
Bestattet wird außerhalb der Mauern, und zwar auf zweierlei Weise. An der Evorcer Achse liegt ein ummauerter Friedhof mit Grabmälern und den Grüften der zwölf Häuser; das Alter einer Gruft gilt dort als Rangmerkmal. Weiter draußen an der Durner Achse steht die Brennstätte, in der Unfreie und Mittellose verbrannt werden. Die Asche wird nicht aufbewahrt, Namen werden nicht geführt.
BEVÖLKERUNG
Der Bezirk zählt rund 80.000 Einwohner. Auf die ummauerte Stadt entfallen davon 66.300: 4.300 im Ersten Ring, 40.000 im Zweiten und 22.000 im Dritten. Vor den Mauern leben rund 14.000 Menschen. Etwa 6.500 wohnen in den beiden Vorstädten am Durner und am Soraner Tor, rund 2.400 in den vier Fischerdörfern. Die Wallwehr besetzt die vier Wälle mit gut 1.600 Mann, die dort mit ihren Angehörigen wohnen. Der Rest verteilt sich auf die zwölf Gartengüter, die Wechselstation an der Soraner Achse, das Pumpwerk, die Kläranlage und die Wachhäuser an den Chausseen.
ROLLENBILDER
Grundsatz: In Achaion können nur Frauen unfrei sein. Für einen Mann ist Freiheit dort keine Frage, sondern eine Eigenschaft. Alles Weitere baut darauf auf. In anderen Bezirken gilt das nicht zwingend.
Für die freien Schichten kommt ein zweiter Grundsatz hinzu: Je höher der Rang, desto enger die Regeln für Frauen. Eine Kellnerin im Zweiten Ring darf mehr als eine Lady im Ersten. Ansehen kostet in Achaion Bewegungsfreiheit.
Der Lord: Das Oberhaupt hat die Stimme im Rat und verfügt über alles: Besitz, Verträge, Ehen, Personal. Für seine Frau, seine Töchter und seine unverheirateten Schwestern ist er die Instanz, die zustimmen muss. Dafür wird ihm auch alles zugerechnet. Steigt ein Haus ab, ist das sein Abstieg.
Von ihm werden Söhne erwartet, dazu Repräsentation, Gastlichkeit und Härte gegenüber anderen Häusern. Eine feste Heiratsfrist gibt es für Männer nicht, aber ab etwa fünf bis fünfeinhalb Umläufen wächst der Druck, weil ein Haus ohne Erben angreifbar ist.
Auch der Lord unterliegt Regeln. Er darf nicht wirken, als führe seine Frau ihn. Er zeigt keine Schwäche, keine Furcht und keine Zuneigung in der Öffentlichkeit, und er beklagt sich nicht.
Die anderen Männer des Hauses: Söhne, jüngere Brüder und der zurückgetretene Vater sind frei und wohlhabend, haben aber kein Amt, solange das Oberhaupt im Amt ist. Ihnen stehen andere Wege offen: hohe Führungspositionen in Verwaltung, Gericht oder Schutzwehr, oder die Führung des Landguts. Ein Mann heiratet nicht in ein anderes Haus; die Frau wechselt das Haus, nicht er.
Die Lady: Sie ist formell frei, tatsächlich aber weitgehend gebunden. Für fast jede Entscheidung braucht sie die Zustimmung ihres Mannes, unverheiratet die des Oberhaupts. Ohne Zustimmung kann sie kein Geld über den Haushalt hinaus ausgeben, nicht reisen, das Anwesen nicht verlassen, keinen Besuch empfangen, kein Personal kaufen oder abgeben und keine Verträge schließen.
Ihr eigener Bereich ist der innere Betrieb des Hauses. Ihr unterstehen die Madames, die jeweils eine Gruppe der Dienerschaft führen; sie verantwortet Ordnung, Vorräte, Personal und Feste. Eine schlecht geführte Dienerschaft fällt auf sie zurück.
Eine Lady arbeitet nicht, geht nicht allein aus, spricht mit fremden Männern nur bei gegebenem Anlass, äußert sich nicht öffentlich zur Politik und widerspricht ihrem Mann, Vater oder Bruder nicht vor anderen. Sie beklagt sich nicht.
Erwartet werden Anmut, Gehorsam, Zurückhaltung, Höflichkeit und Keuschheit, zugleich aber sexuelle Verfügbarkeit für den Ehemann. Dieser Widerspruch ist gewollt. In der Öffentlichkeit dürfen nur Gesicht und Hände unbedeckt sein.
Ebenso muss sie die Huri ihres Mannes im eigenen Haus dulden, ohne Eifersucht zu zeigen. Eifersucht wäre eine Klage, und Klagen sind ihr verwehrt.
Eine Lady soll bis zum vierten Umlauf verheiratet sein. Bei viereinhalb Umläufen wird die Familie nervös. Das erste Kind wird innerhalb einer Jahreszeit nach der Hochzeit erwartet.
Bleibt eine Lady unverheiratet, geschieht ihr formal nichts. Sie behält Rang und Versorgung. Praktisch aber schließt sich der Markt: Jedes Haus, das anfragt, fragt zuerst, was mit ihr nicht stimmt. Was bleibt, sind schlechtere Verbindungen. Im eigenen Haus rückt sie in die Rolle einer dauerhaften Bewohnerin, bekommt Aufgaben im Hauswesen und bleibt lebenslang der Zustimmung des Oberhaupts unterworfen. Beobachtet wird sie dabei weniger als zuvor.
Eine Lady stammt entweder selbst aus einem Hohen Haus oder wird durch Heirat dazu gemacht. Letzteres kommt selten vor und betrifft fast immer eine Huri. Bürgerliche Frauen werden nicht Lady, weil ein Lord sie nicht heiratet. Der Grund liegt weniger in der Person als in der Verwandtschaft: Eine Huri bringt keine fremde Familie und keine Ansprüche mit. Zwischen den Ladys selbst gibt es keine Rangstufen; die Frau eines Gutsherrn ist ebenso Lady wie die Frau des Oberhaupts, nur ihr Haushalt ist kleiner.
Die Unfreien: Rund 3.100 Frauen leben im Ersten Ring als Eigentum der Häuser, aufgeteilt in Hausdienerinnen, Arbeiterinnen, Huri und Zofen. Untereinander sind sie deutlich abgestuft. Die Stadtdienerinnen gehören keinem Haus, sondern der Stadt.
Gäste eines Hauses können über Huri verfügen, wenn der Hausherr es gestattet. Dienerinnen sind ihnen nicht durch Gesetz entzogen, sondern durch ihre niedrige Stellung; vor Übergriffen schützt sie das nicht immer.
Eine Freilassung liegt allein im Belieben des Eigentümers und kommt selten vor. Heiratet ein Lord eine Huri, lässt er sie üblicherweise vorher frei, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Die Madames: Sie führen jeweils eine Gruppe der Dienerschaft und sind in der Regel selbst unfrei. Ernannt werden sie meist aus den eigenen Reihen, seltener von außen.
Der Rang bringt eine eigene Kammer statt eines Platzes im Schlafsaal, abgesetzte Kleidung, Anordnungs- und Strafbefugnis über die eigene Gruppe, Zutritt zur Lady, Bewegungsfreiheit im Haus, Schutz vor Übergriffen durch Garde und Aufseher sowie Ausgang mit Erlaubnis. Aberkannt werden kann er jederzeit, denn eine Madame bleibt Eigentum.
Die obere Mittelschicht: Vermögende Kaufleute, das Bankhaus, hohe Beamte, Ärzte und Besitzer größerer Betriebe leben in Wallnähe im Zweiten Ring und halten Personal. Ihr Aufenthaltsrecht beruht auf dem Vermögensnachweis, nicht auf einer Bürgschaft.
Hier ahmt man die Häuser nach. Die Frau arbeitet nicht, führt den Haushalt und repräsentiert. Wer es sich leisten kann, übernimmt die Sitten der Ladys, weil das die billigste Art ist, Rang zu zeigen. Töchter werden früh verheiratet.
Die Mittelschicht: Buchhalterinnen, Fachkräfte, mittlere Beamte, Handwerksmeister, Lehrende, Apotheker. Auskömmlich, aber ohne Vermögen.
Auch hier gilt die Zuzugsregel: entweder Vermögensnachweis oder Bürgschaft. Wer genug hat, führt den Nachweis; wer nicht, ist über den Arbeitgeber verbürgt. Darin liegt eine Grenze mitten in der Schicht, über die nicht gesprochen wird.
Frauen arbeiten hier, doch es gilt als Makel, wenn eine Frau arbeiten muss, damit das Geld reicht. Offiziell arbeitet sie deshalb nie aus Not. Die Buchhalterin hilft im Kontor ihres Vaters aus; dass ihr Lohn die Miete bezahlt, wird nicht ausgesprochen.
Daraus folgt eine Reihe von Gewohnheiten. Frauen arbeiten in Berufen, die sich beschönigen lassen: Kontor, Praxis, Schule, Laden der Familie. Sie geben die Anstellung auf, sobald es geht, weil das zeigt, dass der Mann es schafft. Wessen Frau nicht arbeitet, ist angekommen, und das ist ein deutlicheres Zeichen als Wohnlage oder Kleidung. Bezahlt wird dieser Statusgewinn mit Abhängigkeit: Wer die Anstellung aufgibt, verliert die eigene Bürgschaft und hängt an der des Mannes.
Der Druck trifft beide Seiten. Eine arbeitende Ehefrau gilt als Versagen des Mannes, nicht als ihres. Töchter werden auf beides vorbereitet: auf eine Ausbildung, die nützt, und auf die Erwartung, sie nicht zu brauchen.
Die Unterschicht: Kellnerinnen, Ladengehilfinnen, Wäscherinnen, Hausangestellte, Straßenkehrer und Boten im äußeren Zweiten Ring; im Dritten Ring die Arbeit an Depots, Speichern und Kühlhäusern.
Hier fällt die Fassade weg. Es arbeiten alle, Männer, Frauen und Kinder, sobald sie können, und niemand behauptet etwas anderes.
Vermögen hat hier fast niemand, also beruht das Aufenthaltsrecht auf der Bürgschaft. Wer arbeitet, hat sie über den Betrieb; wer nicht arbeitet, über jemand anderen. Das gilt für beide Geschlechter gleich, weshalb die Unterschicht die einzige Schicht ist, in der Männer und Frauen unter derselben Bedingung stehen.
Die Folgen sind hart. Wer die Stelle verliert, verliert das Aufenthaltsrecht, sofern niemand sonst bürgt. Stirbt ein Mann, dessen Frau keine eigene Bürgschaft hat, verliert sie mit ihm die Stadt.
Von Frauen wird erwartet, dass sie arbeiten und daneben den Haushalt führen. Beides gilt als selbstverständlich. Männer haben hier keine Autorität über Vermögen, weil keines vorhanden ist; was ihnen bleibt, ist Autorität über die Familie, und sie wird entsprechend hart verteidigt.
Kinder wachsen mit einer Frist auf. Irgendwann braucht jeder eine eigene Bürgschaft. Für Söhne bedeutet das Arbeit, für Töchter Arbeit oder Heirat, für einen Teil den Weg nach Sorana.
Die Vorstädte: Vor dem Durner und dem Soraner Tor gibt es weder Bürgschaft noch Vermögensnachweis, und die Gendarmerie ist nicht zuständig. Die Stahl-Legion sichert die Straßen, nicht die Menschen.
Damit fallen auch die Rollenbilder weg, die drinnen gelten. Es gibt keine Sitte, die man sich leisten könnte. Frauen arbeiten tagsüber in der Stadt oder in der Vorstadt selbst, wo es Schankhäuser, Handel und Prostitution gibt; für Männer gilt dasselbe bei besserer Bezahlung.
Die Vorstadt ist der einzige Ort des Bezirks, an dem Frauen weitgehend über sich selbst verfügen. Der Grund ist, dass sich niemand für sie interessiert.
Die Fischerdörfer:@ In Eisenhafen, Kupferhafen, Grünhafen und Rothafen arbeitet die Familie zusammen. Die Boote fahren Männer, die Arbeit an Land machen Frauen. Die Zugehörigkeit ergibt sich aus der Herkunft, nicht aus einem Papier; eine Bürgschaft braucht niemand. Es ist die einfachste und zugleich stabilste Lebensform des Bezirks.
Die Landgüter: Die Güter der Hohen Häuser werden geführt wie die Herrenhäuser in Achaion, nur kleiner. Es gibt Hausdienerinnen, Arbeiterinnen, Zofen und Huri, dazu eine eigene Hausgarde. Geführt wird ein Gut häufig von einem Bruder des Oberhaupts, der selbst nicht Oberhaupt werden soll. Er hat dort das Hausrecht, besitzt das Gut aber nicht; es gehört dem Haus.
Die Güter liegen mehrere Meilen vor der Stadt, ohne Nachbarn in Sichtweite und außerhalb jeder Aufsicht. Was dort geschieht, wird selten bekannt.
DEUTUNG DER STADTANLAGE
Über den Ursprung der Ringstruktur bestehen zwei verbreitete Auffassungen. Die Hohen Häuser führen sie auf eine planmäßige Anlage nach Rang zurück, bei der die Nähe zum Kern die gesellschaftliche Stellung abbildet. Die Schutzwehr hält sie für eine Verteidigungsanlage. Beide Auffassungen werden nebeneinander vertreten.